1. Ziele der Beratung
Beratung von Schüler/Innen, Erziehungsberechtigten und Auszubildenden ist Aufgabe aller Lehrer/Innen einer Schule, insbesondere der Klassenlehrer/Innen. Zu diesen Aufgaben gehören auch die Beratung über
- die zukünftige schulische und berufliche Laufbahn der Schüler/Innen,
- die Beratung bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten,
- die Beratung in schwierigen Lebenssituationen von Schüler/Innen.
Die Beratungslehrkräfte unterstützen als ein vor Ort präsenter Ansprechpartner die Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Sie sind zuständig für die Vorklärung der Problemstellung, Bearbeitung der Problematik und vermitteln ggf. an andere Personen des internen Beratungssystems oder an weitere Institutionen des externen Unterstützungssystems.Bei dem externen Unterstützungssystem handelt es sich um Organisationen der Erziehungsberatungsstellen, Schulpsychologie, Beratungsstellen zur beruflichen Eingliederung (AA, RAN, AbH), Sucht- und Drogenberatungsstellen, professionelle Beratung (Fachkrankenhäuser, Psychotherapeuten) und zu speziellen Fragen (Sexueller Missbrauch, Misshandlungen, Schuldenberatung).
Der Sozialpädagoge arbeitet mit den Beratungslehrkräften und dem externen Unterstützungssystem eng zusammen. Zu seinen speziellen Aufgaben gehört die Bearbeitung von Problemen in den sozialen Brennpunkten der Schule, dem Berufsvorbereitungsjahr und ggf. dem Berufsgrundbildungsjahr. Er führt Maßnahmen und Projekte zur Verringerung des Schulschwänzens und des sozialen Lernens durch und übernimmt in diesem Zusammenhang Funktionen in der Sucht- und Drogenprävention, ein weiterer Schwerpunkt ist die Einzelbetreuung von schwierigen Schülern und deren Eltern.
2. Beratungsgrundsätze
Die Beratung ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Beratende entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende sowie Beratende kann die Beratung jederzeit abbrechen.
Die Beratung durch den Beratungslehrer bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Raum.
Die Beratung durch den Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein. Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung.Die Beratung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.
Die Beratungslehrer agieren unabhängig im Rahmen geltender Gesetze, Erlasse und Verordnungen sowie formaler und organisatorischer Gegebenheiten des Schulsystems. Sie sind in ihrer Beratungstätigkeit nicht an Weisungen der Schulleiterin gebunden.
3. Vorgehensweise bei immer wiederkehrenden Standardsituationen
Wir Beratungslehrer/Innen verfügen über eine zweijährige Weiterbildung. Dadurch sind wir speziell geschult in Gesprächsführung und Methoden der Konfliktschlichtung. Außerdem verfügen wir über umfassende Informationen über das Bildungssystem. Damit sind wir zuständig für alle Fälle, in denen die Lehrer/Innen ihre unter 1. beschriebenen Aufgaben wegen der Schwere oder des Umfangs des Problems alleine nicht mehr wahrnehmen können.Um uns und unsere Arbeit den Schüler/Innen bekannt zu machen, werden die Schüler/Innen bei der Einschulung über die Arbeit der Beratungslehrer/Innen kurz informiert. Auf der Internetseite unserer Schule wird das Beratungskonzept veröffentlicht. Darüber hinaus befinden sich im gesamten Schulgebäude, von Schülern/Innen der Fachoberschule Gestaltung entworfene Plakate mit entsprechenden Informationen.
Der Hauptanteil unserer Arbeit liegt in der Einzelfallberatung bei akuten Problemen im überwiegend privaten Bereich. Die Schüler/Innen bitten uns um einen Gesprächstermin. Oft wird diese Ansprache auch durch die Klassenlehrer/Innen initiiert. Die Problembereiche sind (unerwünschte) Schwangerschaften, Drogenmissbrauch, Gewalt in der Familie, Beziehungsprobleme im Elternhaus, mit Freund oder Freundin oder der sozialen Bezugsgruppe, Trauerfälle und zunehmend psychische Probleme, wie Ängste, Depressionen, Essstörungen und selbst verletzendes Verhalten. Ziel ist es, schnell Hilfe im akuten Fall zu leisten.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind die Beratungen bei Störungen in der Klassengemeinschaft. Bei Mobbing sowie offenen verbalen und körperlichen Gewaltsituationen sind wir Ansprechpartner für Schüler/Innen und Kollegen/Innen. Je nach Bedarf findet hier Einzelfallberatung, ein Konfliktschlichtungsgespräch und bei offensichtlichen Gewaltvorkommnissen (sofern nicht die Verpflichtung zur Geheimhaltung zu beachten ist) eine Meldung an die Schulleitung statt.Schüler/Innen und deren Erziehungsberechtigte können sich in Fragen der Schullaufbahn von uns beraten lassen. Dieses Angebot wird auch oft von Schüler/Innen und Eltern anderer Schulen wahrgenommen oder bei Nachfragen zur Anmeldung vom Büro eingeleitet.
Der Sozialarbeiter arbeitet mit der Schulleitung im Rahmen des Konzepts „Wiedergutmachungsvertrag“ zusammen. Die Schüler/Innen werden bei dem Gespräch mit der Schulleitung über das Angebot der Beratung informiert.