An der BBS-Technik beginnt grundsätzlich das Ausleihverfahren der Schulbücher nach den Sommerferien, da uns im Vorfeld keine gesicherten Zahlen und Zusagen von Schülerinnen und Schülern vorliegen.
Auch nehmen wir Abstand von der sogenannten "Paketausleihe". Die Schülerinnen und Schüler können in den ersten beiden Unterrichtswochen individuell bestimmen, ob sie ein Buch ausleihen oder selbst kaufen wollen. Die Abwicklung der Buchausleihe läuft über die Klassenlehrerinnen und - lehrer bzw. über die entsprechenden Kurslehrer, die auch als persönlicher Ansprechpartner dienen.
Wer kann am Ausleihverfahren teilnehmen?
Grundsätzlich können alle Erziehungsberechtigten mit Kindern an öffentlichen Schulen und alle volljährigen Schülerinnen und Schüler das Angebot der Schule zur entgeltlichen Ausleihe annehmen.
Die Berufschülerinnen und Berufsschüler mit Anspruch auf Ausbildungsvergütung sind - wie schon bei der Lernmittelfreiheit - nicht in das Verfahren einbezogen.
Wer bekommt Ermäßigungen bei der Buchmiete?
Ermäßigungen bekommen folgende Schülerinnen und Schüler:
a) 20% Rabatt auf den Mietpreis bekommen diejenigen, die noch zwei oder mehr schulpflichtige Geschwister haben. Dieses müssen sie uns durch eine Schulbescheinigung der entsprechenden Schule nachweisen.
b) 100% Rabatt bekommen diejenigen, die durch "Hartz IV" Unterstützung (nach SGB II) bekommen. Sie bekommen alle geliehenen Bücher kostenlos. Dazu muss der Schule eine Kopie des aktuellen Hartz IV-Bescheides vorliegen.
c) 100% Rabatt bekommen auch Heim- und Pflegekinder, die in einer entsprechenden Einrichtung betreut werden. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Erklärung der Betreuungseinrichtung, damit auch sie alle geliehenen Bücher kostenlos erhalten.
d) Kinder von Asylbewerbern erhalten ebenfalls alle geliehenen Bücher kostenlos. Auch muss dieses durch Kopie nachgewiesen werden.